homeaktuellVeranstaltungendie spartenleitungunser Trainingchronikfoto archivinformationhistorische seitetauchlinksdownloadskontakt mitgliederbereich
Information

Die tauchsportärztliche Untersuchung:

www.nolte-ocklenburg.de

Der VDST (Verband Deutscher Sporttaucher e.V.)fordert als Bedingung für die aktive Ausübung des Tauchsports eine tauchsportärztliche Untersuchung, die die Tauchtauglichkeit feststellt und bescheinigt. Vor bestehende Erkrankungen, z.B. des Herz-Kreislaufsystems oder der Atemwege können beim Tauchen zu ernsten Komplikationen bis hin zum Tode führen. Sinn der tauchsportärztlichen Untersuchung ist es, solche Erkrankungen im Vorfeld zu erkennen und physisch oder psychisch nicht geeignete Menschen vom Tauchsport fernzuhalten.

Bei Kindern bis 14 Jahre und bei über 40-jährigen sollte die Untersuchung jährlich erfolgen, bei den 15- bis 40-jährigen alle 2 Jahre nach Empfehlung des VDST und alle 3 Jahre nach Empfehlung der GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V.). Es liegt in der Entscheidung des untersuchenden Arztes, ob er die Zwei- oder Dreijahresfrist wählt. Im Ausland gelten ausschließlich die Bestimmungen des Gastlandes, die vor dem Reiseantritt zu erfragen sind.

Der untersuchende Arzt sollte mit den besonderen Gefahren der verschiedenen Tauchverfahren (z.B. Mischgastauchen, Höhlen- und Wracktauchen, offene und geschlossene Systeme) vertraut sein, um den Taucher über bestehende Besonderheiten und Risiken und körperliche Voraussetzungen aufklären und beraten zu können. Prinzipiell kann jeder approbierte Arzt eine Tauchtauglichkeit-Bescheinigung ausstellen (z.B. auch der eigene Hausarzt), eine entsprechende Ausbildung und eigene Taucherfahrung sind aber zu befürworten. Ich warne ausdrücklich vor Gefälligkeitsattesten und nicht qualifizierten Untersuchungen, z.B. im Auslandsurlaub

Die tauchsportärztliche Untersuchung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern eine sog. IGeL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung), die nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) privat bezahlt wird. Die erforderlichen Untersuchungen (Beratung, Ganzkörperuntersuchung, Ruhe-EKG, Lungenfunktionsprüfung, bei über 40-jährigen Belastungs-EKG) sollten einzeln in der Rechnung erscheinen, wobei der Gesamtbetrag nicht nur von den jeweiligen GOÄ-Ziffern, sondern auch vom gewählten Steigerungsfaktor (normalerweise 1-fach bis 3,5-fach) abhängt.

Die Allgemeine und tauchspezifische Anamnese (Krankengeschichte) müssen im Untersuchungsbogen dokumentiert werden. Bei Kindern und Jugendlichen sollte den Eltern ein Merkblatt ausgehändigt werden, in dem z.B. darauf hingewiesen wird, dass keinesfalls eine Tauchtiefe von 12 m überschritten werden darf und das Gerätetauchen im Normalfall erst ab 8 Jahren durchgeführt werden sollte. Die Tauchtauglichkeitsbescheinigung und der Termin der Nachuntersuchung können entweder auf dem VDST-Untersuchungsbogen dokumentiert werden oder im Taucherpass. In seltenen Fällen kann die Tauchtauglichkeit auch mit Einschränkungen erteilt werden (z.B. Hilfe beim Ein- und Ausstieg erforderlich bei Gehbehinderten). Sollten sich bei der tauchsportärztlichen Untersuchung Hinweise auf krankhafte Befunde ergeben, so sind ggf. weitere Untersuchungen zu veranlassen (z.B. Röntgen-Aufnahme des Thorax), die evtl. aber über die Krankenkasse abgerechnet werden können.

Dr.med. Birgit Nolte Fachärztin für Innere Medizin, Lungen- und Bronchialheilkunde, Allergologie,
CMAS * *, Padi AOWD,   www.nolte-ocklenburg.de


evag

facebook
| Copyright © 1999 tauchen-in-essen.de  |